Gesetzliche Krankenkassen

 

Eine Erstattung der Kosten ist leider nicht möglich, da Heilpraktikerleistungen bisher noch keinen Eingang ins Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gefunden haben.

 

 

 

Private Zusatzversicherung, Private Krankenversicherung, Beihilfeansprüche und Freie Heilfürsorge

 

Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, ob und in welcher Höhe diese sich an den Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung beteiligen und welche Unterlagen ggf. zur Prüfung der Kostenbeteiligung benötigt werden.

 

 

 

Finanzamt

 

Das Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung anrechnen.