Gesetzliche Krankenkassen
Eine Erstattung der Kosten ist leider nicht möglich, da Heilpraktikerleistungen bisher noch keinen Eingang ins Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gefunden haben.
Private Zusatzversicherung, Private Krankenversicherung, Beihilfeansprüche und Freie Heilfürsorge
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, ob und in welcher Höhe diese sich an den Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung beteiligen und welche Unterlagen ggf. zur Prüfung der Kostenbeteiligung benötigt werden.
Finanzamt
Das Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung anrechnen.